am 18. Februar 2022 in News

In einem mit Urteil vom 8.9.2021 (Aktenzeichen 5AZR 149/21) entschiedenen Rechtsstreit hatte eine Arbeitnehmerin ihr Arbeitsverhältnis gekündigt und sich anschließend vom Tag der Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist krankschreiben lassen. Der Arbeitgeber hatte Zweifel an dem tatsächlichen Vorliegen einer Krankheit und verweigerte die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

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