Nach dem "Mietrechtsnovellierungsgesetz" darf die neue Miete nach einem Mieterwechsel nicht mehr als 10 Prozent über den ortsüblichen Werten laut Mietspiegel liegen. Nach Angaben des Gesetzgebers lagen die Mietpreise bei Neuvermietungen im Jahr 2013 in Städten wie Regensburg, Freiburg, Heidelberg, Jena, Münster oder Frankfurt am Main zwischen 30 und 33 Prozent über dem Mietpreisspiegel. Dort könnte die Mietpreisbremse für neue Mieter eine spürbare Entlastung mit sich bringen.
Bis sie allerdings in den großen Städten ankommt, kann es noch mehrere Monate dauern. Die Gebiete, in denen die Mietpreisbremse künftig greifen soll, müssen die Länder festlegen. Jeweils für fünf Jahre gilt sie dann in Regionen mit „angespanntem Wohnungsmarkt“. Allerdings gibt es Ausnahmen: So gilt die Drosselung des Mietpreises nicht für Neubauten, die ab Oktober 2014 entstehen sowie für umfassend sanierte Altbauwohnungen.
Das Gesetz tritt zum 1. Juni 2015 in Kraft.