Diese hatten nämlich von einem früheren Freund des Vaters Nachrichten mit sexuellem Inhalt erhalten. Die Mutter der Kinder hatte daraufhin beim Amtsgericht die Übertragung des Sorgerechts auf sich beantragt. So weit kam es zwar nicht.
Das Gericht machte dem Vater aber strenge Auflagen. So muss er nicht nur Whatsapp und ähnliche Nachrichten-Apps löschen. Er muss auch die Handys seiner Töchter regelmäßig kontrollieren und das ganze dokumentieren. Schließlich hat der Vater einmal monatlich mit seinen Kindern ein Gespräch über den aktuellen Stand der Nutzung der Smart-Geräte zu führen.
Das Gericht befristete die Maßnahmen beim ersten Kind bis 1 Tag vor dessen 18. Geburtstag und beim zweiten Kind bis 1 Tag vor dessen 16. Geburtstag.
(AG Hersfeld Beschluss v. 22.06.2016 - Az.: F 361/16 EASO)