Wer zahlt das? Zunächst einmal die untergebrachte Person selbst. Doch häufig reichen die eigenen Mittel nicht. Dann springt das Sozialamt ein. Die Sozialämter versuchen dann, die Kosten auf die Verwandten umzulegen. Zunächst auf den Ehepartner oder die Ehepartnerin. Doch die haben häufig gerade so viel, dass sie selbst von ihren Einkünften leben können.
Dann nehmen die Sozialämter als nächstes die Kinder ins Visier. Für diese oft eine missliche Lage, stehen sie doch häufig im Berufsleben, bauen sich eine eigene Existenz auf, haben eine Familie gegründet und müssen vielleicht auch eigene Kinder versorgen. Ob da noch etwas für die Betreuung des eigenen Elternteils übrig ist?
Das lässt sich ausrechnen. Und häufig ist die finanzielle Situation des Kindes dann doch nicht so üppig, dass für das Sozialamt etwas übrig bleibt. Denn es gilt z.B. ein deutlich höherer Selbstbehalt als beim Ehegatten- oder Kindesunterhalt.
Lassen Sie sich beraten.