schützt ein Gewährleistungsausschluss beim Kaufvertrag über ein Grundstück den Verkäufer davor, später doch noch für Altlasten aufkommen zu müssen?
Das OLG Stuttgart hat das am 07.08.2013 verneint. Dort hatte der Käufer das Grundstück 1963 von der Stadt erworben. Früher waren auf dem Grundstück ein Gaswerk und eine Tankstelle betrieben worden. 2007 und 2009 waren auf dem Grundstück Altlasten festgestellt worden. Der Käufer verlangte von der Verkäuferin den Ersatz von über 130.000 Euro Gutachterkosten sowie Ersatz der Sanierungskosten. Die Verkäuferin wehrte sich dagegen mit der Argumentation, man habe seinerzeit im Kaufvertrag einen Gewährleistungsausschluss vereinbart.
Das ließ das OLG nicht gelten, denn nach bodenschutzrechtlichen Gesichtspunkten haften sowohl der Eigentümer des Grundstücks wie auch der Verursacher. Daher greife der Gewährleistungsausschluss nicht.
Auch eine Verjährung lehnte das OLG ab.
Tipp: Sollte der Verdacht auf mögliche Altlasten bestehen, sollte man schon vor dem Verkauf des Grundstücks hierzu klare Regelungen treffen.