Thomas Roth
Von am 07. November 2016 in News

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2017

Ab dem 01.01.2017 gilt eine neue Düsseldorfer Tabelle. Damit steigen die Unterhaltsansprüche von Kindern leicht an.

In der untersten Einkommensstufe (bis 1.500,00 €) etwa steigen die Tabellenbeträge zwischen 7 Euro und 11 Euro an. Das OLG Düsseldorf hat darüber hinaus noch folgende Hinweise gegeben:

Der Gesetzgeber hat eine Erhöhung des Kindergeldes für das Jahr 2017 angekündigt. Eine Entscheidung über die Erhöhung des Kindergeldes ist für Mitte Dezember  2016  vorgesehen.  Sobald  das  Kindergeld  für  2017  endgültig  feststeht, werden auch die Anmerkungen zur Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht. Veröffentlicht werden dann auch die aktualisierten „Zahlbetragstabellen“, die den Unterhalt nach Abzug des hälftigen bzw. bei volljährigen Kindern des vollen Kindergeldes ausweisen. Ebenso werden die Rechenbeispiele angepasst.  
 
Im  Übrigen  bleibt  die  Düsseldorfer  Tabelle  2017  gegenüber  der  Tabelle  2016 unverändert. Dies gilt auch für die Anmerkungen zur Tabelle. Der dem Unterhaltschuldner  zu  belassende  Selbstbehalt  ändert  sich  nicht,  nachdem  dieser  zum 01.01.2015 angehoben wurde. 

 

Gelesen 5366 mal Letzte Änderung am Montag, 07 November 2016 12:54

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