Thomas Roth
Von am 01. Dezember 2017 in News

Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2018

Ab dem 1. Januar 2018 tritt eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Sie regelt den Kindesunterhalt. Die Unterhaltsbeträge werden angehoben, und zwar um monatliche Beträge zwischen 6 und 12 Euro. Die Sätze für volljährige Trennungskinder bleiben 2018 unverändert.

Erstmals seit 10 Jahren werden auch die Einkommensgruppen angehoben. Die Tabelle beginnt dann mit einem bereinigten Nettoeinkommen von bis 1.900 Euro (bisher 1.500 Euro) und endet bei 5.500 Euro (bisher 5.100 Euro).

Gelesen 4936 mal

Newsletter





Standort Pulheim

Hauptstraße 42
50259 Pulheim-Stommeln

Tel: 02238 - 922980

info(at)kanzlei-roth-partner.de

Standort Köln

Gustav-Heinemann-Ufer 56 
50968 Köln

Tel.: 0221 - 34029180
Fax.: 0221 - 34029444

info(at)kanzlei-roth-partner.de

Aktuelle Seite: Home News Neue Düsseldorfer Tabelle ab 2018