Ab dem 1. Januar 2018 tritt eine neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft. Sie regelt den Kindesunterhalt. Die Unterhaltsbeträge werden angehoben, und zwar um monatliche Beträge zwischen 6 und 12 Euro. Die Sätze für volljährige Trennungskinder bleiben 2018 unverändert.
Erstmals seit 10 Jahren werden auch die Einkommensgruppen angehoben. Die Tabelle beginnt dann mit einem bereinigten Nettoeinkommen von bis 1.900 Euro (bisher 1.500 Euro) und endet bei 5.500 Euro (bisher 5.100 Euro).