Es tritt am 1. Juli 2013 in Kraft. Im Kern soll das Gesetz durch vereinfachte Antragsverfahren dafür sorgen, dass alleinerziehende Eltern und deren Kinder so einfach und effektiv wie möglich zustehende Leistungen erhalten.
In unserem Mandanten-Merkblatt Kindesunterhalt finden Sie neben Hinweisen zum Unterhaltsvorschuss alles Wichtige zum Thema Kindesunterhalt.