Das neue Unterhaltsvorschussgesetz tritt rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft. Doch wer rückwirkend Leistungen in Anspruch nehmen will, muss sich beeilen. Denn der Antrag muss bis spätestens 30. September gestellt sein. Antragsformulare gibt es bei den Jugendämtern und in aller Regel auch online.
Das Gesetz verlängert einerseits die Bezugsberechtigung (jetzt für Kinder bis 18) und andererseits die Bezugsdauer (länger als 6 Jahre).