Thomas Roth

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Dienstag, 19 September 2017 06:09

Unterhaltsvorschussgesetz 2017 in Kraft

Das neue Unterhaltsvorschussgesetz tritt rückwirkend zum 1. Juli 2017 in Kraft. Doch wer rückwirkend Leistungen in Anspruch nehmen will, muss sich beeilen. Denn der Antrag muss bis spätestens 30. September gestellt sein. Antragsformulare gibt es bei den Jugendämtern und in aller Regel auch online.

Das Gesetz verlängert einerseits die Bezugsberechtigung (jetzt für Kinder bis 18) und andererseits die Bezugsdauer (länger als 6 Jahre).

Gibt der Mieter die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht zurück, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die bislang vereinbarte Miete oder die Miete verlangen, „die für vergleichbare Sachen ortsüblich ist“.

Ausbildungsunterhalt sechs Jahre nach Abi?

Kinder verpflichten. Eltern wissen, wovon die Rede ist. Dies gilt unter Umständen auch dann, wenn der Nachwuchs längst erwachsen ist - beispielsweise in Form von Ausbildungsunterhalt. Doch irgendwann ist auch damit Schluss, urteilt der BGH.

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