Antje Müller
Schriftform bei der Inanspruchnahme von Elternzeit
Vorsicht! Telefax und Email genügen nicht der Schriftform bei der Inanspruchnahme von Elternzeit. Nach der Geburt eines Kindes nutzen viele Eltern die Möglichkeit der Beanspruchung von Elternzeit.
Keine Gewährleistung bei Schwarzarbeit
Der beklagte Handwerker hatte eine Auffahrt bei den Klägern neu gepflastert. Es wurde ein Werklohn von insgesamt 1.800,00 € vereinbart, die Zahlung sollte in bar und ohne Rechnung sowie ohne Abführung von Umsatzsteuer erfolgen. Nach Abschluss der Arbeiten stellte sich heraus, dass das Pflaster nicht fachgerecht verlegt worden war. Der Handwerker verweigerte die Nachbesserung und wurde von den Klägern auf Zahlung eines Kostenvorschusses in Höhe von rund 6.000 € verklagt.