Mieter können vom Vermieter allein unter Berufung auf ihr hohes Lebensalter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Demnach kann der Verlust der Wohnung - unabhängig von gesundheitlichen Folgen - für ältere Menschen einen Härtegrund darstellen. Im Streitfall hatten sich Mieter gegen eine Eigenbedarfskündigung ihrer Vermieterin gewehrt.
Die närrischen Tage stehen bevor. Da kann man auch als Jurist mal etwas auf das närrische Treiben schauen.
Zum 01.01.2019 hat der Gesetzgeber Neuerungen im Mietrecht beschlossen.
Der Spiegel berichtet von einer Sammelklage gegen VW für betrogene Dieselkunden - mit weiterführenden Links: http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/dieselskandal-mehr-als-81-000-vw-kunden-schliessen-sich-klage-an-a-1242299.html