Zum 01.01.2019 wird die von dem OLG Düsseldorf herausgegebene "Düsseldorfer Tabelle" geändert. Die Bedarfssätze für minderjährige Kinder der ersten Einkommensgruppe der Tabelle sollen an die neuen Vorgaben der Mindestunterhaltsverordnung angepasst werden.
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Vergütung, die im Rahmen einer Freistellung des Arbeitnehmers vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes I in vollem Umfang zu berücksichtigen ist. Damit wurde die bisherige Rechtsprechung aufgegeben.
Immer wieder erhalten Gewerbetreibende mit "Eintragungsantrag/Korrekturabzug" überschriebene Telefaxe. Die dort vorgegebenen Einträge sind häufig teilweise falsch, so dass man sich umgehend veranlasst sieht, den Korrekturabzug mit Korrektur zurück zu senden.
Bald rollt wieder der Ball. Gegen Südkorea spielt Deutschland bei der Fußball-WM um 16 Uhr, an einem Mittwoch. Für viele Berufstätige ist das Arbeitszeit. Darf ich das Spiel im Büro anschauen? Oder wenigstens Radio hören?